Geschäftsnummer: | 92.432 |
Eingereicht von: | Frick Bruno |
Einreichungsdatum: | 18.06.1992 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Bundesverfassung; Sexies; Moore; Moorlandschaften; Rechnung; Aspekten; Regionalwirtschaftlichen; Besiedlung; Landschaftstypischen; Schönheit; Nutzung; Schonenden; Moorlandschaften; Trägt; Schutzbedürfnissen; Fest; Schutzziele; Uebergangsbestimmung; Geschützt; Absicht; Besonderer; Beschlossenen; Fassen:; Kriterien; Absatz; Anregung; Initiative; Geschäftsverkehrsgesetzes; Reiche; Beseitigen |
In der Absicht, den von Volk und Ständen beschlossenen Moor- und Moorlandschaftsschutz sachgerecht zu verwirklichen und die Unzulänglichkeiten der heutigen Verfassungsbestimmung zu beseitigen, reiche ich gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:
1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist nach folgenden Kriterien neu zu fassen:
- Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und Bedeutung sind geschützt.
- Der Bund legt die Schutzziele fest, wobei er den Schutzbedürfnissen der Moore und Moorlandschaften, der schonenden Nutzung, der landschaftstypischen Besiedlung und den regionalwirtschaftlichen Aspekten angemessen Rechnung trägt.
2. Die Uebergangsbestimmung zu Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist aufzuheben.